Was versteht man unter Korruption? Laut Transparency International geht es um „Missbrauch von Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil“. In den meisten Ländern gilt dabei Bestechung als Korruption. Und auch wenn es am Anfang für alle Beteiligten nach einem lukrativen Geschäft aussieht, Korruption ist nicht nur strafrechtlich relevant, sondern auch ein wirtschaftliches Problem. So geht das Bundeskriminalamt von einem jährlichen Schaden in Höhe von rund 400 Mio. Euro für die Unternehmen aus. Mit diesen Maßnahmen können gerade KMU wirkungsvoll gegen Korruption vorgehen.
Um Korruption geht es aber nicht nur bei skandalträchtigen Fällen, von denen man in den Medien lesen kann. Gerade im Verborgenen und auch bei KMU kommt Korruption vor. Unternehmen sind daher aufgefordert, sich im Rahmen der unternehmerischen Tätigkeit an Recht und Gesetz zu halten und nach allgemein gültigen ethischen Grundsätzen zu handeln. Dieses Engagement für Compliance ist aber mehr als nur die Einhaltung rechtlicher Anforderungen, sondern auch und immer wieder von neuem eine kulturelle Herausforderung.
Dabei ist zu beachten, dass die Anforderungen an Unternehmen in den letzten Jahren deutlich gestiegen sind. Neue gesetzliche Vorgaben auf EU- und nationaler Ebene sowie zunehmende Erwartungen von Geschäftspartnern und Investoren erfordern heute ein systematisches und dokumentiertes Vorgehen zur Korruptionsprävention – auch in kleinen und mittleren Unternehmen.
Beachten Sie daher diese fünf Punkte für eine erfolgreiche Korruptionsbekämpfung in Ihrem Unternehmen und beim Umgang mit Ihren Geschäftspartnern.
UNTERNEHMENSKULTUR
Eine gelebte integre Unternehmenskultur bildet die Basis für alle Maßnahmen der Korruptionsprävention. Dabei ist klar: eine gemeinsame Unternehmenskultur muss zwar von allen gelebt werden, den Anstoß dafür muss aber die Unternehmensführung geben und mit gutem Beispiel vorangehen. Darüber hinaus wird heute erwartet, dass diese Werte auch klar dokumentiert werden, etwa in einem Code of Conduct oder verbindlichen Unternehmensrichtlinien.
RISIKOANALYSE
Machen Sie sich im Unternehmen Gedanken darüber, welche Stellen und Bereiche in ihrem Unternehmen besonders anfällig für Korruption sind? Bei welchen Geschäftspartnern ist besonderer Augenmerk auf gesetzeskonforme Geschäftsbeziehungen zu legen? Welche Folgen kann ein Korruptionsfall für das Unternehmen haben, sowohl wirtschaftlich als auch für den Ruf des Unternehmens?
Ergänzend dazu sollte die Risikoanalyse regelmäßig überprüft und aktualisiert werden. Besonders wichtig ist heute auch die Betrachtung von internationalen Geschäftsbeziehungen, Lieferketten sowie externen Partnern wie Beratern oder Vermittlern. Die Risikoanalyse ist somit kein einmaliger Prozess, sondern ein fortlaufender Bestandteil der Unternehmenssteuerung.
HANDLUNGSANWEISUNGEN
Legen Sie allgemein gültige, aber auch für die besonders gefährdeten Bereiche Ihres Unternehmens konkrete Regelungen und Anweisungen fest. Also Leit- und Verhaltensrichtlinien für Mitarbeiter, Prozesse und Geschäftspartner. Formulieren Sie die Anweisungen klar und eindeutig! Zu diesen Regelungen gehören heute typischerweise auch konkrete Vorgaben, z. B. zum Umgang mit Geschenken und Einladungen, Interessenkonflikten oder Drittparteien. Klare und nachvollziehbare Regeln schaffen Orientierung und reduzieren Unsicherheiten im Arbeitsalltag.
KOMMUNIKATION UND TRAINING
Informieren Sie Ihre Mitarbeiter regelmäßig über die Gefahr von Korruptionsfällen sowie über die Regelungen, die zur Korruptionsprävention in Ihrem Unternehmen gelten. Das kann mittels Abteilungsbesprechungen, im Intranet, auf Betriebsversammlungen oder durch persönliche Gespräche erfolgen.
Coachen und trainieren Sie besonders gefährdete Bereiche auch dahingehend, Korruption überhaupt zu erkennen und sich gesetzes- und regelkonform zu verhalten. Und informieren Sie auch offen über Korruptionsfälle. Nur wenn Sie Fehlverhalten nicht unter den Tisch kehren, können Sie dieses in Zukunft leichter vermeiden. Ergänzend dazu sollten Schulungen heute regelmäßig wiederholt und dokumentiert werden, um die Einhaltung von Compliance-Anforderungen nachweisen zu können.
ANSPRECHPARTNER
Legen Sie feste Ansprechpartner und Routinen fest für den Fall, dass Korruption vermutet oder gar entdeckt wird. Dies kann eine interne Stelle sein oder auch mittels eines externen Vertrauensanwaltes oder Ombudsmannes erfolgen. Was für Ihr Unternehmen geeigneter ist, hängt letztlich auch von der gelebten Unternehmenskultur ab.
Darüber hinaus sind Unternehmen heute vielfach verpflichtet oder angehalten, Hinweisgebersysteme (Whistleblowing-Systeme) einzurichten. Diese ermöglichen es Mitarbeitern und externen Dritten, Verdachtsfälle – auf Wunsch auch anonym – zu melden. Klare Prozesse zur Prüfung und Aufklärung von Hinweisen sind dabei ebenso wichtig wie der Schutz der Hinweisgeber.