Die Nutzung und Vermeidung von Abwärme wird in Deutschland weiterhin gezielt gefördert – allerdings inzwischen im Rahmen neuer, umfassender Förderprogramme zur Energie- und Ressourceneffizienz. Im Zuge der Weiterentwicklung der Klimaschutzstrategie wurden frühere Einzelprogramme, wie das KfWEnergieeffizienzprogramm „Abwärme“, in moderne Förderstrukturen integriert.

Wer ist antragsberechtigt? 

  • Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (unabhängig von der Größe) 
  • Unternehmen, die Contracting-Dienstleistungen anbieten und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig sind 
  • Freiberuflich Tätige 

Für diese Zwecke können Sie die Fördermittel einsetzen 

Im Rahmen aktueller Programme – insbesondere der Bundesförderung für Energie- und Ressourceneffizienz in der Wirtschaft (EEW) – werden Investitionen zur Vermeidung und Nutzung von Abwärme innerhalb Deutschlands gefördert, beispielsweise: 

  • Innerbetriebliche und außerbetriebliche Vermeidung und Nutzung von Abwärme 
  • Einspeisung von Abwärme in Wärmenetze oder Weitergabe an Dritte 
  • Verstromung von Abwärme (z.B. über ORC-Technologien) 
  • Energie- und ressourcenbezogene Optimierung von Anlagen und Prozessen 
  • Erstellung von Konzepten, Energieaudits sowie Umsetzungsbegleitung 

Die Programme verfolgen das Ziel, Energieeinsparungen zu realisieren und CO₂-Emissionen deutlich zu reduzieren. 

So stellen Sie den Antrag 

Die Antragstellung erfolgt je nach Förderart: 

  • Zuschussförderung: in der Regel über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) 
  • Kreditförderung: über Ihre Hausbank in Verbindung mit Programmen der KfW 

Voraussetzung ist in der Regel ein technisches Konzept oder ein Einsparkonzept, das die geplanten Energie- und CO₂-Einsparungen nachweist. Eine frühzeitige Einbindung eines qualifizierten Energieberaters wird empfohlen. 

 Art und Höhe der Förderung 

Die aktuellen Programme bieten attraktive Förderkonditionen: 

  • Zuschüsse von bis zu ca. 40 %, für kleine und mittlere Unternehmen teilweise bis zu 50 % der förderfähigen Investitionskosten
  • Alternativ: zinsgünstige Kredite mit Tilgungszuschüssen über die KfW
  • Fördervolumen: je nach Projektumfang mehrere Millionen Euro möglich

Die Kombination verschiedener Förderinstrumente ist grundsätzlich möglich, sofern die geltenden Beihilfegrenzen eingehalten werden. 

 Hinweis 

Im Vergleich zu früheren Programmen ist die Förderung heute stärker ganzheitlich ausgerichtet und umfasst neben der Abwärmenutzung auch weitere Maßnahmen zur Steigerung der Energie- und Ressourceneffizienz. Dadurch ergeben sich zusätzliche Fördermöglichkeiten für Unternehmen, die ihre Prozesse nachhaltig optimieren möchten.