Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert seit Mai 2016 Maßnahmen zur Vermeidung bzw. Nutzung betrieblicher Abwärme in gewerblichen Unternehmen. Derzeitige Laufzeit ist bis 31.12.2019.
Wer ist antragsberechtigt?
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft, die sich mehrheitlich in Privatbesitz befinden.
- Unternehmen, die Contracting-Dienstleistungen anbieten und im eigenen Namen und auf eigene Rechnung tätig sind.
- Freiberuflich Tätige.
Für diese Zwecke können Sie die Fördermittel einsetzen
Mit dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme werden Investitionen innerhalb Deutschlands in die Modernisierung, die Erweiterung oder den Neubau von Anlagen zur Vermeidung oder Nutzung von Abwärme gefördert wie z. B.:
- Innerbetriebliche und außerbetriebliche Vermeidung und Nutzung von Abwärme.
- Verstromung von Abwärme.
- Erstellung eines Abwärmekonzepts sowie Umsetzungsbegleitung und Controlling.
So stellen Sie den Antrag
Eine Antragstellung ist ausschließlich über Kreditinstitute (Banken und Sparkassen) möglich. Außerdem ist ein von einem Sachverständigen erstelltes Abwärmekonzept vorzulegen. Zugelassene Sachverständige im Sinne dieses Förderprogramms sind externe Energieberater.
Art und Höhe der Förderung
Mit dem Förderprogramm können bis zu 100 % der förderfähigen Investitionskosten finanziert werden. Der Kredithöchstbetrag beträgt in der Regel bis zu 25 Mio. € pro Vorhaben. Die Kombination eines Kredites aus dem KfW-Energieeffizienzprogramm – Abwärme mit anderen Fördermitteln (Kredite oder Zulagen/Zuschüsse) ist grundsätzlich im Rahmen der jeweils relevanten EU-Beihilfegrenzen möglich, sofern die Summe aus Krediten, Zuschüssen oder Zulagen die Summe der förderfähigen Kosten nicht übersteigen.