Nachhaltigkeitsberichterstattung: Transparenz über ESG-Themen schaffen

Immer mehr Unternehmen veröffentlichen Nachhaltigkeits- oder CSR-Berichte. Für einen Teil der Unternehmen bestehen gesetzliche Berichtspflichten. Andere nutzen die Berichterstattung, um Informationen zu ökologischen, sozialen und Governance-Themen (ESG) transparent darzustellen und relevante Anspruchsgruppen über entsprechende Aktivitäten, Ziele und Entwicklungen zu informieren.

Berichtspflicht für bestimmte Unternehmen

Seit dem Geschäftsjahr 2017 gelten in Deutschland und Europa gesetzliche Anforderungen zur nichtfinanziellen Berichterstattung. Grundlage waren eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2014 sowie das deutsche CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz.

Seit 2024 werden diese Vorgaben schrittweise durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) abgelöst. Die CSRD erweitert die Anforderungen an die Nachhaltigkeitsberichterstattung und führt einheitliche europäische Berichtsstandards, die European Sustainability Reporting Standards (ESRS), ein. Die Nachhaltigkeitsinformationen sind dabei Bestandteil des Lageberichts.

Ziel der Berichterstattung

Ziel der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es, Transparenz über die Auswirkungen unternehmerischer Tätigkeiten auf Umwelt, Gesellschaft und Unternehmensführung zu schaffen. Darüber hinaus sollen relevante Risiken, Chancen, Ziele und Maßnahmen nachvollziehbar dargestellt werden.

Die Berichterstattung soll eine verlässliche und vergleichbare Informationsgrundlage für Investoren, Geschäftspartner, Kundinnen und Kunden, Mitarbeitende sowie weitere Anspruchsgruppen schaffen.

Welche Unternehmen sind betroffen?

Ein Unternehmen ist grundsätzlich berichtspflichtig, wenn es zwei der folgenden drei Kriterien erfüllt:

Bedingung 1

  • mehr als 250 Beschäftigte im Jahresdurchschnitt

Bedingung 2

  • mehr als 50 Millionen Euro Jahresumsatz

Bedingung 3

  • mehr als 25 Millionen Euro Bilanzsumme

Darüber hinaus werden kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schrittweise in die Berichtspflichten einbezogen.

Die Einführung erfolgt stufenweise:

  • ab 2024: große kapitalmarktorientierte Unternehmen
  • ab 2025: weitere große Unternehmen
  • ab 2026: kapitalmarktorientierte KMU (mit Übergangsregelungen)

Auch Unternehmen, die nicht unmittelbar berichtspflichtig sind, können von Anforderungen ihrer Kunden, Banken oder Geschäftspartner betroffen sein.

Auswirkungen entlang der Lieferkette

Unternehmen, die Nachhaltigkeitsinformationen offenlegen müssen, benötigen zunehmend Informationen von ihren Lieferanten und Geschäftspartnern. Dadurch steigen die Anforderungen an Transparenz und Datenerhebung entlang der gesamten Wertschöpfungskette.

Auch nicht berichtspflichtige Unternehmen sollten daher ihre relevanten Nachhaltigkeitsthemen kennen und entsprechende Informationen bereitstellen können.

Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung

Unternehmen müssen Informationen zu verschiedenen ESG-Themen offenlegen. Dazu gehören insbesondere:

  • Umweltbelange
  • Sozial- und Arbeitnehmerbelange
  • Achtung der Menschenrechte
  • Maßnahmen zur Korruptions- und Bestechungsprävention
  • Diversität in Leitungs- und Kontrollorganen

Zusätzlich sind unter anderem folgende Informationen bereitzustellen:

  • Beschreibung des Geschäftsmodells
  • Darstellung der Unternehmensstrategie
  • Erläuterung wesentlicher Risiken und Chancen
  • Beschreibung von Maßnahmen und Zielen
  • Berichterstattung nach dem Prinzip der doppelten Wesentlichkeit

Die doppelte Wesentlichkeit betrachtet sowohl die Auswirkungen von Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen als auch die Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft.

Nachhaltigkeitsbericht in vier Schritten erstellen

Schritt 1: Entscheidung für die Berichterstattung

Zu Beginn sollte geklärt werden, welche Anforderungen bestehen und welche Ziele mit der Berichterstattung verfolgt werden.

Dabei sind unter anderem zu berücksichtigen:

  • gesetzliche Berichtspflichten
  • Anforderungen von Kunden und Geschäftspartnern
  • personeller und zeitlicher Aufwand
  • externe Prüfungsanforderungen
  • technische Anforderungen wie digitale Berichtsauszeichnung

Ein erster Projektplan mit Zeitrahmen und Veröffentlichungstermin schafft Orientierung.

Schritt 2: Projektorganisation aufbauen

Die Erstellung eines Nachhaltigkeitsberichts ist ein bereichsübergreifendes Projekt.

Typischerweise sollten folgende Funktionen eingebunden werden:

  • Geschäftsführung
  • Finanzen und Controlling
  • Personal
  • Einkauf
  • Produktion
  • Qualitätsmanagement
  • Kommunikation
  • Compliance oder Rechtsabteilung

Je nach Bedarf können externe Berater, Auditoren oder ESG-Expertinnen und -Experten hinzugezogen werden.

Schritt 3: Inhalte und Daten erarbeiten

Zunächst sollten Zielgruppen und Berichtsinhalte definiert werden.

Anschließend werden:

  • relevante Themen festgelegt,
  • Daten erhoben,
  • Kennzahlen bewertet,
  • Inhalte abgestimmt und
  • Berichtsstrukturen entwickelt.

Wichtig sind nachvollziehbare Daten, klare Zuständigkeiten und eine konsistente Darstellung der Informationen.

Schritt 4: Veröffentlichung und Weiterentwicklung

Nach Fertigstellung des Berichts erfolgt die Veröffentlichung über geeignete Kommunikationskanäle.

Dazu gehören beispielsweise:

  • Unternehmenswebsite
  • Lagebericht
  • Intranet
  • Pressearbeit

Anschließend sollten Rückmeldungen ausgewertet und Erkenntnisse für die Weiterentwicklung der Berichterstattung genutzt werden.

Die Nachhaltigkeitsberichterstattung entwickelt sich damit von einer reinen Dokumentationsaufgabe zu einem Instrument, das Unternehmen bei der strukturierten Steuerung relevanter ESG-Themen unterstützt.