Immer häufiger veröffentlichen besonders engagierte Unternehmen Nachhaltigkeits- oder CSR-Berichte. Einige Unternehmen sind dazu verpflichtet, bei anderen ist es ein Mittel der externen Kommunikation der eigenen Nachhaltigkeitsleistung sowie eine gute Möglichkeit, die eigenen Mitarbeiter – aktuelle und künftige – stärker einzubinden.
Berichterstattungspflicht zu Nachhaltigkeit und CSR für bestimmte Unternehmen
Seit dem Geschäftsjahr 2017 ist es in Deutschland und Europa Gesetz, dass bestimmte Unternehmen über Nachhaltigkeitsaspekte Bericht erstatten müssen. Grundlage dafür war eine EU-Richtlinie von 2014 sowie das deutsche CSR-Richtlinien-Umsetzungsgesetz vom April 2017.
Seit 2024 wird diese Regelung schrittweise durch die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) ersetzt, die die Anforderungen an die nicht-finanzielle Berichterstattung deutlich ausweitet und verschärft. Die Berichterstattung erfolgt nun nach einheitlichen europäischen Standards, den sogenannten ESRS (European Sustainability Reporting Standards), und wird verpflichtend in den Lagebericht integriert.
Ziel der EU-Richtlinie sowie der neuen CSRD ist, dass betroffene Unternehmen zu mehr Transparenz über ökologische, ökonomische und soziale Themen verpflichtet werden sollen. Durch die Offenlegung von Nachhaltigkeitsauswirkungen und den im Unternehmen ergriffenen Maßnahmen zu mehr Nachhaltigkeit und Corporate Social Responsibility (CSR) soll erreicht werden, dass Unternehmen sich hier stärker engagieren.
Also im Sinne von „Gutes tun und darüber reden“ hofft man, dass sich Unternehmen stärker auf den Pfad einer nachhaltigen Entwicklung begeben, wenn sie darüber berichten müssen.
Welche Unternehmen sind betroffen?
Unternehmen sind betroffen, wenn sie zwei der unten genannten Bedingungen erfüllen:
BEDINGUNG NR. 1
Das Unternehmen beschäftigt im Jahresdurchschnitt mehr als 250 Mitarbeiter.
BEDINGUNG NR. 2
Der Jahresumsatz liegt bei mehr als 50 Millionen Euro.
BEDINGUNG NR. 3
Die Bilanzsumme liegt bei mehr als 25 Millionen Euro.
Darüber hinaus werden auch kapitalmarktorientierte kleine und mittlere Unternehmen (KMU) schrittweise ab 2026 berichtspflichtig (mit Übergangsregelungen).
Die Einführung der Berichtspflicht erfolgt in Stufen:
- ab 2024: große kapitalmarktorientierte Unternehmen
- ab 2025: weitere große Unternehmen
- ab 2026: kapitalmarktorientierte KMU
Selbst, wenn Ihr Unternehmen nicht direkt von der Berichtspflicht betroffen ist, werden gerade im B2B-Bereich tätige Unternehmen von größeren Kunden mit neuen Nachhaltigkeitsanforderungen konfrontiert werden.
Von der Berichterstattungspflicht betroffene Unternehmen fragen auch nach der Verantwortung ihrer Zulieferer in der gesamten Lieferkette. Unternehmen, die Auskunft über ihr Nachhaltigkeitsengagement geben wollen oder müssen, erwarten auch von Lieferanten und Partnern ein stärkeres CSR-Engagement und vor allem Transparenz über deren Nachhaltigkeitsstatus.
Damit werden dann auch Unternehmen, die selbst gar nicht unter die Berichtspflicht fallen, gefordert, sich mit Nachhaltigkeitsanforderungen zu beschäftigen und dies auch transparent zu machen.
Inhalte der Nachhaltigkeitsberichterstattung
Die Berichtspflicht zu Nachhaltigkeit und CSR umfasst viele Themen.
Unternehmen müssen ihre Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtend im Lagebericht offenlegen. Ein separater Nachhaltigkeitsbericht ist möglich, ersetzt aber nicht die gesetzliche Berichterstattung.
Konkret müssen Informationen zu folgenden Themenbereichen offengelegt werden:
- Umwelt-, Sozial- und Arbeitnehmerbelange
- Aktivitäten zur Achtung der Menschenrechte in der gesamten Wertschöpfungskette
- Maßnahmen zur Bekämpfung von Korruption und Bestechung
- Maßnahmen zur Förderung von Vielfalt und Diversität in Führung und Aufsicht
Zu diesen Themenkomplexen müssen Erklärungen abgegeben werden, die helfen, den Geschäftsverlauf, die Ergebnisse und die aktuelle Lage des Unternehmens nachvollziehbar zu machen.
Das heißt im Einzelnen:
- Beschreibung des Geschäftsmodells
- Erläuterung der Unternehmensstrategien
- Darstellung der wesentlichen Risiken und der Maßnahmen zu deren Steuerung
- Berichterstattung nach dem Prinzip der doppelten Materialität. Diese umfasst die Auswirkungen der Nachhaltigkeitsthemen auf das Unternehmen und die
- Auswirkungen der Unternehmenstätigkeit auf Umwelt und Gesellschaft
So wird Ihr Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbericht in 4 Schritten zum Erfolg für Ihr Unternehmen!
Ganz egal, ob Sie Berichte veröffentlichen müssen oder es aus freiwilligem Antrieb heraus planen: die Erstellung und Veröffentlichung eines Umwelt- oder Nachhaltigkeitsberichts stellt eine Herausforderung für jedes Unternehmen dar. In 4 Schritten kann Ihr Bericht zum Erfolg werden.
SCHRITT 1: Die Entscheidung für einen Nachhaltigkeitsbericht
Stellen Sie dar, warum und von wem ein Umwelt- oder Nachhaltigkeitsbericht Ihres Unternehmens erwartet oder gar gefordert wird. Machen Sie deutlich, was eine Veröffentlichung dem Unternehmen bringen kann. Und reden Sie auch darüber, was die Konkurrenz macht. Berücksichtigen Sie bei der Entscheidung auch die Veröffentlichungen, die es von Ihrem Unternehmen bereits zum Thema gibt.
Berücksichtigen Sie dabei unbedingt, ob Ihr Unternehmen unter die CSRD-Berichtspflicht fällt oder in Zukunft fallen wird.
Wenn Sie über den Nutzen von Berichterstattung sprechen, muss man aber auch eine klare Vorstellung vom Aufwand und den Kosten haben, denn danach wird Sie Ihr Chef immer fragen.
Berücksichtigen Sie zusätzlich Kosten für: externe Prüfung (Audit), Umsetzung der ESRS-Standards und die technischen Anforderungen wie digitale Auszeichnung (XBRL)
Zuletzt gilt es einen ersten, groben Projektplan mit Zeitplanung und Veröffentlichungstermin zu skizzieren.
SCHRITT 2: Die Organisation des Projektes „Nachhaltigkeitsbericht“
Bei einem Umwelt- und Nachhaltigkeitsbericht geht es um nichts anderes als um Projektmanagement.
Damit ein Projekt zum Erfolg wird, brauchen Sie einen geeigneten Projektleiter und ein Team aus relevanten Bereichen wie Personal, Kommunikation, Produktion, Einkauf und Qualitätsmanagement.
Ergänzen Sie das Team um: Compliance-/Rechtsabteilung, Controlling/Finanzen, ggf. ESG- oder Nachhaltigkeitsexperten
Um den Veröffentlichungstermin einhalten zu können, müssen Sie einen detaillierten Projektplan erstellen.
Beachten Sie dabei die enge Verzahnung mit dem Lagebericht, da die Nachhaltigkeitsinformationen nun verpflichtend dort integriert werden müssen.
Nicht alles ist im Unternehmen selbst zu schaffen.
Externe Unterstützung wird häufig benötigt für: Prüfung (Auditoren), ESRS-Beratung, Layout, Fotografie, Übersetzung
SCHRITT 3: Die Umsetzung des Projekts „Nachhaltigkeitsbericht“
Klären Sie zu Beginn, für wen der Bericht gedacht ist und welche Zielgruppen Sie erreichen wollen.
Treffen Sie grundlegende Entscheidungen: Printbericht, Online-Bericht oder Kombination, Umfang, Sprache, Auflagen, Integration von Feedback
Die Durchführung einer externen Prüfung ist inzwischen verpflichtend (CSRD). Die Wahl eines freiwilligen Standards wie GRI oder DNK ist möglich, aber die ESRS-Standards sind verpflichtend anzuwenden.
Das Entscheidende für einen gelungenen Bericht ist der Inhalt. Erstellen Sie eine Struktur, definieren Sie Themen und sammeln Sie relevante Daten aus allen Bereichen des Unternehmens.
Sammeln und bewerten Sie die Daten und erstellen Sie die Texte. Stimmen Sie Inhalte mit den Verantwortlichen, der Kommunikation und ggf. der Rechtsabteilung ab und geben Sie Ihrem Bericht ein ansprechendes Äußeres.
SCHRITT 4: Die Veröffentlichung Ihres Berichts als erfolgreicher Projektabschluss
Erstellen Sie eine Pressemitteilung und nutzen Sie interne Kommunikationskanäle wie Intranet oder Mitarbeiterzeitung.
Stellen Sie den Bericht online zur Verfügung und holen Sie aktiv Feedback ein.
Veröffentlichen Sie die Nachhaltigkeitsinformationen verpflichtend als Teil des Lageberichts und sorgen Sie für:digitale Auszeichnung (XBRL) und Zugänglichkeit für Investoren und Prüfstellen
Stellen Sie sicher, dass der Bericht die Prüfung durch einen externen Auditor besteht, da dies inzwischen gesetzlich vorgeschrieben ist.
Werten Sie das Feedback aus und nutzen Sie es zur kontinuierlichen Verbesserung.