Künstliche Mineralfasern werden als Dämmmaterial eingesetzt, aber auch im optischen Bereich, beispielsweise als Lichtleitfasern. Wie Asbest können sie auch Fasern freisetzen, die krebserregend sein können. Das erschwert die Entsorgung von künstlichen Mineralfasern.
Künstliche Mineralfasern wie Glas- und Steinwolle, Schlackenwolle, Keramikfasern und Whisker sind gesundheitsgefährdend. Solange die Fasern fest eingebaut oder gebunden sind, stellen sie keine Gefahr dar. Wenn Sie aber Abfälle mit Mineralfasern entsorgen müssen, sollten Sie diese Hinweise beachten:
Verpacken Sie Mineralfaserabfälle, deren Verschnitt und auch die Verpackungen sofort in geeignete Behältnisse wie reißfeste und staubdichte Säcke oder dicht verschließbare Container.
Kennzeichnen Sie die Behältnisse am besten schon vor dem Befüllen mit der Art des Abfalls („künstliche Mineralfasern“ oder – falls bekannt – die genaue Bezeichnung, z. B. „Steinwolle“) und dem Hinweis „Inhalt kann krebserregende Faserstäube freisetzen“.
Fragen Sie bei Ihrem örtlichen Wertstoffhof nach, ob Sie Kleinmengen der Mineralfaserabfälle dort abliefern dürfen.
Wenn das nicht möglich ist, beauftragen Sie ein Entsorgungsunternehmen mit der notwendigen Genehmigung. Eine Verwertung von künstlichen Mineralfasern ist nicht möglich – sie müssen auf Deponien entsorgt werden.
Achtung: Auch Kleinmengen oder die Verpackungen dürfen nicht als Bauschutt oder Gewerbemüll entsorgt werden.
Ein Entsorgungsnachweis ist erst ab einer Menge von 2.000 kg pro Jahr erforderlich.
Beachten Sie zum Schutz Ihrer Mitarbeiter die Schutzmaßnahmen, wie in der TRGS 521 beschrieben.
Wenn in Ihrem Betrieb größere Mengen künstlicher Mineralfasern oder bei Renovierungsarbeiten gar Asbest anfallen, sollten Sie eine Fachfirma beauftragen. Solche Unternehmen haben die technische Ausstattung und die notwendige Erfahrung zum Umgang mit größeren Mengen dieses gefährlichen Abfalls.